Weitere Entscheidung unten: OLG München, 27.10.1993

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.01.1992 - 30 U 36/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4151
OLG Hamm, 17.01.1992 - 30 U 36/91 (https://dejure.org/1992,4151)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.1992 - 30 U 36/91 (https://dejure.org/1992,4151)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 1992 - 30 U 36/91 (https://dejure.org/1992,4151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 549 Abs. 1 § 550 § 553 § 556
    Fristlose Kündigung bei Untervermietung durch den Untermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 147/69

    Rückgabepflicht des Mieters bei Vertragsende

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1992 - 30 U 36/91
    Nach § 556 Abs. 1 BGB kann der Vermieter von dem Mieter Räumung und Herausgabe unabhängig davon verlangen, ob der Mieter unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer der Mietsache ist, denn dieser kann den schuldrechtlichen Herausgabeanspruch nicht durch Aufgabe des unmittelbaren Besitzes beseitigen (BGHZ 56, 308, 310 f).

    Daß es den Beklagten zu 4) bis 6), die mit Schreiben vom 17. September 1990 zur Räumung aufgefordert worden sind, nicht möglich ist, zumindest durch entsprechende Vereinbarungen mit ihren Untermietern, die Freimachung des Mietobjektes zu erreichen (vgl. dazu BGHZ 56, 308, 311), ist von ihnen nicht dargetan.

  • BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 202/67

    Pfändbarkeit einer Geldforderung vor Fälligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1992 - 30 U 36/91
    Denn der Eigentümer kann diesen Anspruch auch gegenüber dem mittelbaren Besitzer erheben (BGHZ 53, 29; Palandt-Bassenge § 985 Rdn. 3, Münchener Kommentar-Medicus, § 985 Rdn. 10; Staudinger-Gursky, § 985 Rdn. 36; a.A. Baur, Sachenrecht, 15. Aufl., § 11 C I 2).
  • RG, 17.03.1932 - VIII 551/31

    Fällt die Befugnis des Hauptvermieters, nach § 556 Abs. 3 BGB. gegen den

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.1992 - 30 U 36/91
    Denn er stellt eine Erweiterung des Rechts des Vermieters gemäß § 556 Abs. 1 BGB auf der Grundlage seiner schuldrechtlichen Beziehung zu dem Hauptmieter dar, der sich der Untermieter unterworfen hat, indem er sich auf ein Vertragsverhältnis mit einem Mieter eingelassen hat (vgl. RGZ 136, 33, Staudinger-Sonnenschein § 556 Rdn. 37; a.A. Bub/Treier/Scheuer V 32).
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des

    Entsprechendes gilt für § 556 Abs. 3 BGB, der an die Besitzeinräumung und die andauernde Gebrauchsüberlassung durch den Mieter, aber nicht an den aktuellen Besitz des Untermieters anknüpft (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 783, 784).
  • BGH, 25.04.2008 - LwZR 10/07

    Ausserordentliche Kündigung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages wegen

    Die Ansicht des Berufungsgerichts, dass eine dem Pächter erteilte allgemeine Erlaubnis zur Unterverpachtung sich im Zweifel nicht auch auf eine Unter-Unterverpachtung erstreckt, entspricht einer in Rechtsprechung (OLG Hamm NJW-RR 1992, 783, 784) und im Schrifttum (Bamberger-Roth/Ehlert, BGB, 2. Aufl., § 540 Rdn. 10; juris-PK-BGB/Münch, 3. Aufl., § 543 Rdn. 41; Palandt/Weidenkaff, BGB, 67. Auflage, § 540 Rdn 7) verbreiteten, wenn auch nicht einhellig (a.A. Heintzmann NJW 1994, 1177, 1179) vertretenen Rechtsansicht.
  • OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 2 U 28/19

    Erschleichen eines Titels

    Vielmehr knüpft die Vorschrift daran an, dass der Dritte seinen Besitz, von dem mit dem Vermieter schuldrechtlich verbundenen Mieter herleitet oder hergeleitet hat (BGH RE 22.11.1995 NJW 1996, 515, 516; OLG Hamm NJW-RR 1992, 783; Streyl in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl. 2019, § 546 BGB Rdn. 87; Blank/Börstinghaus, 6. Aufl. 2020, BGB § 546 Rn. 59a).
  • OLG München, 06.03.2012 - 32 U 4456/11

    Gewerberaummiete: Räumungs- und Herausgabeanspruch des Vermieters gegen den

    Er stellt eine Erweiterung des Rechts des Vermieters gemäß § 546 Abs. 1 BGB auf der Grundlage seiner schuldrechtlichen Beziehungen zum Hauptmieter dar, denen sich der Dritte unterworfen hat, indem er sich auf ein Vertragsverhältnis mit einem Mieter eingelassen hat (RGZ 1936, 33; OLG Hamm NJW-RR 1992, 783).
  • OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 554/02

    Gewerberaummiete: Konkreter Antrag bei Klage des Untervermieters auf Herausgabe

    Das rechtfertigt die fristlose Kündigung (vgl. LG Hamburg ZMR 2001, 39 f.; s.a. OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 783, 784 f.).
  • StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1741

    Mangels Substantiierung offensichtlich unbegründete Grundrechtsklage - kein

    Die Rechtsauffassung des Landgerichts, eine allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung berechtige nichtnotwendig zugleich zu einer mehrstufigen Untervermietung, wird im Hinblick auf berechtigte Interessen des Hauptvermieters in Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1992, 783; Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl. 1999, § 549 BGB Rdnr.48, Palandt/Weidenkaff BGB, 61. Aufl. 2002, § 540 Rdnr. 7).
  • OLG München, 25.02.1997 - 18 U 3933/95

    Anspruch gegen einen Dritten auf Herausgabe der Mietsache nach § 556 Abs. 3 BGB

    Denn er stellt eine Erweiterung des Rechts des Vermieters gemäß § 556 Abs. 1 BGB auf der Grundlage seiner schuldrechtlichen Beziehungen zu dem Hauptmieter dar, denen sich der Dritte unterworfen hat, indem er sich auf ein Vertragsverhältnis mit einem Mieter eingelassen hat (RGZ 1936, 33; OLG Hamm NJW-RR 1992, 783/784; Staudinger-Sonnenschein, BGB , 12. Aufl., Rn. 37 zu § 556 ).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 8 U 43/94

    Pflichtverletzung eines Mieters; Betrieb einer Apotheke in einer gesetzlich

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 26.01.2023 - 14 U 766/19

    Anspruch des Verpächters auf Rückgabe der Pachtsache gegen Dritten bei

    Zweck der Bestimmung des § 546 Abs. 2 BGB ist eine rasche und unproblematische Durchsetzung des Herausgabeanspruchs; dieser würde unterlaufen, wenn zwar dem Hauptmieter, nicht aber den Untermietern die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes verwehrt wäre (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1992, 783, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 27.10.1993 - 30 U 36/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6414
OLG München, 27.10.1993 - 30 U 36/91 (https://dejure.org/1993,6414)
OLG München, Entscheidung vom 27.10.1993 - 30 U 36/91 (https://dejure.org/1993,6414)
OLG München, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - 30 U 36/91 (https://dejure.org/1993,6414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus OLG München, 27.10.1993 - 30 U 36/91
    Auch scharfe und übersteigerte Ausdrücke sind durch Art. 5 I 1 GG gedeckt (BVerfG NJW 1980, 2069, 2070; 1983, 1415; NJW 1987, 2225, 2227; 1991, 95, 96; 1993, 1462).

    Die Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit darf auch nicht dadurch gefährdet werden, daß derjenige, der seine Stellungnahme zu einer die Allgemeinheit bewegenden Frage abgibt, mit gerichtlichen Sanktionen, insbesondere mit existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen, wie im vorliegenden Fall, rechnen muß.(BVerfG NJW 1980, 2069 ,2070).

    Sie muß es hinnehmen, daß der Beklagte gegen ihr Verhalten polemisiert und dabei möglicherweise auch etwas über das Ziel hinausschießt (BVerfG NJW 1965, 1476, 1477; NJW 1974, 1762, 1763; NJW 1980, 2069 ).

    Dies gilt insbesondere, soweit er bei seiner mündlichen Erläuterung die Formulierung gebraucht hat, der Grundstoff der Becher, Styrol, sei krebserregend, nachdem bei der spontanen Rede der Grundrechtschutz der Meinungsäußerungsfreiheit besonders weit reicht (BVerfG NJW 1958, 257 ; NJW 1980, 2069, 2070).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG München, 27.10.1993 - 30 U 36/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1958, 257 ; 1992, 1439 und 1442; 1993, 1845 gewährleistet das Grundgesetz die freie Meinungsäußerung sowohl im Interesse der Persönlichkeitsentfaltung des einzelnen als auch im Interesse des demokratischer Prozesses, für den diese konstitutive Bedeutung hat.

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (NJW 1958, 257, 259; 1980, 206) anerkannt., daß bei Äußerungen mit dieser Zweckrichtung mit der Wahrnehmung der Meinungsäußerungsfreiheit verbundene Beeinträchtigungen der Rechtspositionen anderer grundsätzlich hingenommen werden müssen.

    Dies gilt insbesondere, soweit er bei seiner mündlichen Erläuterung die Formulierung gebraucht hat, der Grundstoff der Becher, Styrol, sei krebserregend, nachdem bei der spontanen Rede der Grundrechtschutz der Meinungsäußerungsfreiheit besonders weit reicht (BVerfG NJW 1958, 257 ; NJW 1980, 2069, 2070).

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG München, 27.10.1993 - 30 U 36/91
    Es bleibt dem Adressaten vorbehalten zu urteilen, was er von einer solchen Ansicht, die in diesem Punkt auf eine Begründung verzichtet, zu halten hat (BGHZ 45, 296 = NJW 1966, 1617 ; BGH NJW 1974, 1762).

    Sie muß es hinnehmen, daß der Beklagte gegen ihr Verhalten polemisiert und dabei möglicherweise auch etwas über das Ziel hinausschießt (BVerfG NJW 1965, 1476, 1477; NJW 1974, 1762, 1763; NJW 1980, 2069 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht